Nordische Seebestattungs-Reederei GmbH - Keeleng 3 - 24975 Husby Tel.: 04634 - 93 68 424 Fax: 04634 - 93 68 425 Mobil: 0176 - 738 741 06
Fragen zu einer Seebestattung
Häufig gestellte Fragen zur Seebestattung
Darf auch ein "normaler" Mensch seebestattet werden oder nur Seefahrer/Marineangehörige?
Die Seebestattung steht heute jedermann frei.
Kann man überall auf dem Meer beisetzen?
Seebestattungen erfolgen stets in einem Abstand von mindestens 3 Seemeilen zur Küste. Des Weiteren wird die Urne auf „rauem Grund“ beigesetzt, also auf Seegebieten außerhalb der Reichweite von Fischern und Wassersportlern.
Ich möchte in der Elbe bei Hamburg beigesetzt werden, geht das?
Leider nein. Flussbeisetzungen sind in Deutschland nicht erlaubt.
Kann ich auch mit meinem Segelboot die Urne eines Angehörigen beisetzen?
Leider nicht, denn für die Durchführung einer Seebestattung ist eine gewerbliche Anmeldung nötig. Wir führen gewerbliche Seebestattungen seit über 20 Jahren durch. Wenden Sie sich gern an uns.
Ein Kamerad aus dem Segelverein ist verstorben. Können wir das Bestattungsschiff bei der Seebestattung mit unseren Yachten begleiten?
Ja, das ist möglich. Sie können mit Beibooten gern unser Seebestattungsschiff begleiten und Ihrem Kameraden so die letzte Ehre auf See erweisen.
Kann ein Pastor/ Trauerredner mit an Bord?
Ja. Wenn Sie es wünschen, veranlassen wir die Teilnahme eines geistlichen oder weltlichen Trauerredners an der Seebestattung.
Kann unsere Wunschmusik an Bord gespielt werden?
Ja, das ist möglich. Gern organisieren wir das Abspielen einer CD.
Gibt es an Bord etwas zu essen?
Ja, nach Absprache kann eine Verpflegung an Bord bei der Seebestattung ermöglicht werden. In diesem Fall haben Sie nach der Urnenbeisetzung die Möglichkeit, sich bei vorab ausgewählter Verpflegung gemeinsam an schöne Momente zu erinnern. Wir organisieren das Catering gegen Aufpreis gern für Sie. Alternativ bietet es sich an, nach Rückkehr an Land mit der Trauergesellschaft in einem Restaurant Ihrer Wahl einzukehren.
Dürfen wir an Bord die Seebestattung filmen/ fotografieren?
Ja, Angehörige und Teilnehmer der Trauergesellschaft dürfen die Seebestattungszeremonie filmen und fotografieren.
Kann ich vorab verfügen, dass ich dereinst seebestattet werden möchte?
Ja, das ist über einen Vorsorgevertrag oder eine Willenserklärung möglich. Den Vorsorgevertrag können Sie direkt bei Ihrem Bestatter abschließen, die Willenserklärung können Sie hier bei uns downloaden und Ihrem Wunsch entsprechend ausfüllen. Basierend auf Ihren Wünschen planen wir gemeinsam Ihre spätere Seebestattung. Sie können den Betrag zu Lebzeiten begleichen und damit eine finanzielle Absicherung schaffen – für sich und Ihre Angehörigen. Sprechen Sie uns auf die individuellen Vorsorgemöglichkeiten für die Seebestattung an.
Findet die Seebestattung auch bei Sturm statt?
Die Seebestattung findet vorbehaltlich geeigneter Wetterbedingungen statt. Im Falle von ungeeignetem Wetter am geplanten Termin, werden wir einen Ersatztermin mit Ihnen vereinbaren.
Wie teuer ist eine Seebsetattung?
Im Vergleich zur Erdbestattung fallen die Kosten für eine Seebestattung um bis zu 50 Prozent günstiger aus, da dauerhafte Aufwände für Friedhof, Grabstein, Sarg und Grabpflege entfallen – über den Regelzeitraum der Grabmiete über 20 Jahre gerechnet.
Kann es passieren, dass Urnen an Land gespült werden?
Nein, diese Sorge können wir Ihnen nehmen. Die speziellen Seeurnen lösen sich innerhalb kurzer Zeit nach der Seebestattung auf und bilden so die ewige Ruhestätte am Meeresboden.
Darf die Asche direkt ins Meer gestreut werden?
Nein, dies ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Die Asche des Verstorbenen muss zwingend in eine Seeurne umgebettet werden. Die speziellen Seeurnen lösen sich innerhalb kurzer Zeit nach der Seebestattung auf und bilden so die ewige Ruhestätte am Meeresboden.
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